Rentenrechner: Bruttorente aus Entgeltpunkten
Der Rechner multipliziert Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und Rentenwert nach der Rentenformel des § 64 SGB VI. Er zeigt die Bruttorente einer Altersrente pro Monat. Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht abgezogen, und die persönlichen Entgeltpunkte nennt die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Stand: . FedRateCalc ist nicht mit der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen Behörde verbunden; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.
Bruttorente berechnen
Rentenart: Altersrente, Rentenartfaktor 1,0. Rentenwert: 42,52 Euro ab dem 1. Juli 2026.
Das Ergebnis erscheint, sobald Entgeltpunkte eingetragen sind.
Die Rentenformel
„Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, 2. der Rentenartfaktor und 3. der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.“
„Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = monatliche Rentenhöhe“
Die Rechnung dieser Seite: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert. Beispiel mit Zahlen: 45 × 1,0 × 1,0 × 42,52 = 1.913,40 Euro. Das ist eine Rechnung zur Veranschaulichung, keine persönliche Auskunft.
Rentenart: Altersrente mit Rentenartfaktor 1,0
„Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei 1. Renten wegen Alters 1,0 […]“
Der Rechner behandelt nur die Altersrente mit Rentenartfaktor 1,0. Für andere Rentenarten nennt § 67 SGB VI andere Faktoren; sie sind hier nicht berechenbar.
Zugangsfaktor bei früherem oder späterem Rentenbeginn
„Der Zugangsfaktor ist für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren, 1. bei Renten wegen Alters, die mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters beginnen, 1,0, 2. bei Renten wegen Alters, die a) vorzeitig in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,003 niedriger als 1,0 und b) nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,005 höher als 1,0, […]“
Die weiteren Nummern des Absatzes betreffen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten; der Rechner berücksichtigt sie nicht. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Regeln für Entgeltpunkte, die schon Grundlage einer früheren Rente waren (§ 77 Absatz 3 SGB VI). Ein Abschlag oder Zuschlag je Monat ergibt sich aus der Zahl der Kalendermonate vor oder nach der Regelaltersgrenze; die Regelaltersgrenze bestimmt der Rechner nicht. Eingaben sind auf höchstens 120 Monate begrenzt; das ist die Grenze dieses Rechners, keine gesetzliche Grenze.
Rentenwert ab 1. Juli 2026
„Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.“
Der Rechner nimmt 42,52 Euro ab dem 1. Juli 2026 laut Rentenwertbestimmungsverordnung 2026. Nach § 64 SGB VI zählt der Wert bei Rentenbeginn; für einen Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2026 gilt ein anderer Ausgangswert, und die Rente wird danach angepasst. Welcher Rentenwert ab 1. Juli 2027 gilt, steht noch nicht fest; dazu die Seite Rentenerhöhung 2027 und 2026.
Entgeltpunkte und Renteninformation
„In der Renteninformation finden Sie Ihre bisher erreichte Zahl an Entgeltpunkten.“
„Entspricht Ihr Verdienst exakt dem Durchschnittsverdienst im entsprechenden Jahr, ergibt das 1 Entgeltpunkt.“
Die Näherung aus Versicherungsjahren mal durchschnittlichen Entgeltpunkten je Jahr ersetzt die Zahl aus der Renteninformation nicht. Eingegeben werden können Entgeltpunkte von 0 bis 100; das ist ebenfalls eine Grenze dieses Rechners.
Brutto, nicht netto
„Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.“
Der Rechner zieht keine Steuern und keine Beiträge ab. Die Beträge sind Bruttowerte. Überwiesen wird die Rente laut Deutscher Rentenversicherung am letzten Bankarbeitstag des Monats; welche Tage in den Bundesländern Feiertage sind, zeigt die Seite Feiertage 2027 in Deutschland. Alle Seiten für Deutschland stehen in der Übersicht.
Häufige Fragen
Wie berechnet sich die Bruttorente aus den Entgeltpunkten?
Nach § 64 SGB VI werden persönliche Entgeltpunkte, Rentenartfaktor und Rentenwert miteinander multipliziert. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt die Formel so: „Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = monatliche Rentenhöhe“
Welcher Rentenwert wird im Rechner verwendet?
Der Rechner nimmt den Wert der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: „Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.“ Nach § 64 SGB VI zählt der Wert bei Rentenbeginn; wer früher in Rente gegangen ist, hat einen anderen Ausgangswert.
Was ändert der Zugangsfaktor bei früherem oder späterem Rentenbeginn?
Nach § 77 Absatz 2 SGB VI (gesetze-im-internet.de) liegt der Zugangsfaktor bei einer Altersrente, die vorzeitig in Anspruch genommen wird, für jeden Kalendermonat um 0,003 unter 1,0. Wird die Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen, liegt er für jeden Kalendermonat um 0,005 über 1,0. Beginnt die Rente mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, beträgt er 1,0.
Sind Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen?
Nein, der Rechner zeigt nur die Bruttorente. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt zur Renteninformation: „Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.“
Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt in ihrer Broschüre zur Renteninformation: „In der Renteninformation finden Sie Ihre bisher erreichte Zahl an Entgeltpunkten.“ Die Zahl ist ein persönlicher Wert und lässt sich hier eintragen.
Quellen
- SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente, gesetze-im-internet.de; gelesen am 4. November 2026.
- SGB VI § 67 Rentenartfaktor, gesetze-im-internet.de; gelesen am 4. November 2026.
- SGB VI § 77 Zugangsfaktor, gesetze-im-internet.de; gelesen am 4. November 2026.
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (RWBestV 2026), gesetze-im-internet.de; gelesen am 4. November 2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Wie hoch wird meine Rente?; gelesen am 4. November 2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Meine Post von der Rente (Renteninformation); gelesen am 4. November 2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Die Renteninformation – mehr wissen (Broschüre); gelesen am 4. November 2026.