Ist heute ein Feiertag?

Ob heute ein gesetzlicher Feiertag ist, hängt vom Bundesland ab. Die Prüfung unten bestimmt im Browser den Kalendertag in der Zeitzone Europe/Berlin und sagt für das gewählte Land, ob heute und morgen ein gesetzlicher Feiertag ist, einschließlich der Feiertage, die nur in einem Teil des Landes gelten.

Geprüft am . Die Datumsrechnung zu beweglichen Feiertagen stammt von dieser Seite (Ostern nach dem gregorianischen Algorithmus).

Unabhängige Seite. FedRateCalc ist nicht mit einem Land, dem Bund oder einer Behörde verbunden. Maßgeblich sind die Gesetze und Seiten der Länder selbst; die Quellen sind unten verlinkt.

Prüfung nach Bundesland

Der Kalendertag in Europe/Berlin wird im Browser berechnet.

Der Kalendertag wird im Browser in der Zeitzone Europe/Berlin bestimmt, unabhängig vom Standort des Geräts.

Was die Prüfung berücksichtigt

  • Die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes nach den Landesquellen auf der Seite „Gesetzliche Feiertage 2027 nach Bundesland“.
  • Feiertage nur in Teilen eines Landes (Bayern: Mariä Himmelfahrt und Augsburger Friedensfest; Sachsen und Thüringen: Fronleichnam). Die Prüfung nennt sie als Teilgebiets-Feiertag und entscheidet nicht, ob der eigene Ort dazugehört.
  • Tage vom 1. Januar 2026 bis zum 1. Januar 2028. Für andere Tage steht dort „Nicht auf dieser Seite“.
  • An Sonntagen zeigt die Prüfung „Sonntag“ und fällt kein Feiertagsurteil, außer ein gesetzlicher Feiertag fällt selbst auf den Sonntag.
  • Länder, deren Quelle noch geprüft wird, bekommen keine Antwort.

Alle Termine nach Bundesland stehen auf Gesetzliche Feiertage 2027 nach Bundesland.

Häufige Fragen

Wie prüft die Seite, ob heute ein Feiertag ist?

Der Browser bestimmt den Kalendertag in der Zeitzone Europe/Berlin und vergleicht ihn mit den gesetzlichen Feiertagen des gewählten Bundeslandes. Die Daten der Feiertage stammen aus den Landesquellen, die FedRateCalc unter „Feiertage 2027 nach Bundesland“ nennt.

Was zeigt die Prüfung bei Feiertagen, die nur in Teilen eines Landes gelten?

Sie nennt den Feiertag und sagt, dass er nur in einem Teil des Landes gilt, zum Beispiel Mariä Himmelfahrt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, Fronleichnam in Sachsen nur in den durch Verordnung bestimmten Regionen oder Fronleichnam in Thüringen nur in Teilen des Landes (§ 2 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes). Ob der eigene Ort dazugehört, entscheidet die Prüfung nicht.

Was zeigt die Prüfung an einem Sonntag?

Sie zeigt „Sonntag“ und gibt kein Urteil dazu ab, ob der Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, weil einzelne Landesgesetze Sonntage selbst als geschützte Tage behandeln. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, nennt sie den Feiertag.

Für welche Jahre gibt die Prüfung eine Antwort?

Für Tage vom 1. Januar 2026 bis zum 1. Januar 2028. Für andere Tage zeigt sie „Nicht auf dieser Seite“.

Warum fehlt die Antwort für einzelne Bundesländer?

Für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird die Quelle zu den gesetzlichen Feiertagen noch geprüft. Die Prüfung gibt dort keine Antwort.

Gilt die Antwort auch für Banken, Behörden oder Geschäfte?

Die Prüfung sagt nur, ob der Tag nach den gelesenen Landesquellen ein gesetzlicher Feiertag im gewählten Bundesland ist. Öffnungszeiten einzelner Stellen beantwortet sie nicht.