Rentenerhöhung 2027 (Prognose) und Tabelle 2026
Diese Seite zeigt zuerst die Tabelle zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 mit dem Rentenwert vor und nach der Anpassung, dem Prozentsatz und dem Datum, jeweils mit Quelle. Danach folgt die Prognose der Deutschen Rentenversicherung für 2027, klar als Prognose gekennzeichnet, und die Tabelle der Zahltermine der Rente für 2026. Wer aus Entgeltpunkten eine Bruttorente berechnen möchte, findet den Rentenrechner.
Stand: . FedRateCalc ist nicht mit der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder einer anderen Behörde verbunden; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.
Rentenerhöhung 2026: Tabelle zum Rentenwert
| Angabe | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Rentenwert vor der Anpassung | 40,79 Euro | Deutsche Rentenversicherung, BMAS |
| Rentenwert ab 1. Juli 2026 | 42,52 Euro | Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, § 1 |
| Rentenanpassung | 4,24 Prozent, für West und Ost gleich | Deutsche Rentenversicherung, BMAS, Bundesregierung |
| Wirksam ab | 1. Juli 2026 | Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, vom 16. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 178) |
„Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.“
„Die Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.“
„Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.“
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen (BMAS, Meldungen zum Thema Rente). Der Bundesrat gab laut Bundesregierung (Seite vom 1. Juli 2026) am 12. Juni 2026 grünes Licht. Die Fundstelle im Bundesgesetzblatt nennt gesetze-im-internet.de: Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 vom 16. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 178).
Rechnung zur Rentenanpassung 2026
Das Ergebnis erscheint, sobald ein Betrag eingetragen ist.
Der Rechner zeigt nur die Rechnung der Rentenanpassung (Betrag mal 1,0424). Steuern, Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung und andere persönliche Wirkungen sind nicht enthalten.
„Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 Prozent. Für eine Rente in Höhe von 1.000 Euro bedeutet das einen Anstieg auf 1.042,40 Euro.“
Tabelle der Rentenanpassungen seit 2023, West und Ost
| Jahr | West (Prozent) | Ost (Prozent) |
|---|---|---|
| 2023 | 4,39 | 5,86 |
| 2024 | 4,57 (eine Zahl für West und Ost) | |
| 2025 | 3,74 (eine Zahl für West und Ost) | |
| 2026 | 4,24 (eine Zahl für West und Ost) | |
„Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West wurde mit der Rentenanpassung 2023 zu 100 Prozent erreicht. Daher ist die Rentenanpassung ab diesem Jahr in Ost und West gleich.“
Die Tabelle der Deutschen Rentenversicherung beginnt im Jahr 2000; hier steht nur der Ausschnitt ab 2023.
Haltelinie von 48 Prozent und der Vergleichswert ohne Haltelinie
„Mit dem Rentenpaket 2025 wurde unter anderem die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent beim Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Bis dahin wird der jeweils aktuelle Rentenwert zum 1. Juli so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.“
Zum Vergleich nennt die Deutsche Rentenversicherung, was ohne die Haltelinie gegolten hätte:
„Die Renten wären um 4,05 Prozent gestiegen und der aktuelle Rentenwert hätte 42,44 Euro betragen.“
Maßgeblich für 2026 ist die Rentenwertbestimmungsverordnung mit 4,24 Prozent.
Rentenerhöhung 2027: Prognose der Deutschen Rentenversicherung
Eine Rentenwertbestimmungsverordnung 2027 war am 4. November 2026 auf gesetze-im-internet.de nicht auffindbar: Geprüft wurde der Pfad gesetze-im-internet.de/rwbestv_2027/ (HTTP 404); andere Fundstellen wurden nicht durchsucht. Zur Festlegung der Höhe erklärt die Deutsche Rentenversicherung:
„Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.“
Prognose laut Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund (Mai 2026): Für 2027 steht in der Zeile Rentenanpassung 4,4 Prozent. Das ist eine Prognose und keine Entscheidung. Die Schätzung nimmt für 2027 einen Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter pro Kopf von 3,2 Prozent an.
| Jahr | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2035 | 2040 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rentenanpassung (in %) | 3,7 | 4,2 | 4,4 | 2,3 | 2,8 | 2,9 | 2,3 | 3,0 |
Die Zeile nennt für 2026 gerundet 4,2 Prozent; die Rentenwertbestimmungsverordnung und die Seiten von DRV, BMAS und Bundesregierung nennen 4,24 Prozent. Für 2026 gilt der Wert der Verordnung.
„Die Frühjahrsschätzung 2026 für die allgemeine Rentenversicherung fand am 28. und 29. April 2026 in Berlin statt. Die Vorausberechnungen wurden am 7. Mai 2026 mit den Ergebnissen der Steuerschätzung aktualisiert.“
Ein Rentenversicherungsbericht 2026 wurde nicht gefunden: Auf der BMAS-Seite „Meldungen zum Thema Rente“ steht am 4. November 2026 als jüngster Bericht der Rentenversicherungsbericht 2025. Die Seite nennt den Rhythmus:
„Die Bundesregierung informiert mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung.“
Diese Seite rechnet für 2027 keinen eigenen Wert aus.
Wann wird die Rente überwiesen? Zahltermine 2026
Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlichte ihre Tabelle der Auszahlungstermine für 2026 in der Meldung vom 22. Januar 2026. Überwiesen wird jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats. Auch das Kindergeld wird nach einer Staffel überwiesen: Termine auf der Seite Kindergeld: Auszahlungstermine.
„Bei Renten, die nach dem 1. April 2004 begonnen haben, wird diese nachschüssig, also am Ende des jeweiligen Monats ausbezahlt. Wer hingegen einen früheren Rentenbeginn hatte (bis einschließlich 31. März 2004), erhält diese vorschüssig. Die Rente wird dann immer am Ende des vorhergehenden Monats für den kommenden Monat gezahlt.“
„Ob vorschüssig oder nachschüssig - die Überweisung erfolgt immer am letzten Bankarbeitstag des Monats bis 23.59 Uhr. Dieser Termin kann sich allerdings durch Feiertage verschieben und ist auch von der jeweiligen Bank abhängig.“
„Folgt eine Rente nahtlos an eine frühere Rente, bleibt der Zahlrhythmus erhalten.“
Zur Grenze: Die Meldung schreibt im ersten Satz „nach dem 1. April 2004“, im nächsten „bis einschließlich 31. März 2004“ und im Absatz „Wichtig“ „vor dem 31. März 2004“. § 272a SGB VI spricht von einem Beginn „vor dem 1. April 2004“. Die Tabelle und der Rechner unterscheiden deshalb Rentenbeginn bis 31. März 2004 und Rentenbeginn ab 1. April 2004.
„Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.“
„Bei Beginn laufender Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes vor dem 1. April 2004 werden diese zu Beginn des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, der dem Monat der Fälligkeit vorausgeht.“
| Rente für den Monat | Vorschüssige Zahlung (Rentenbeginn bis 31. März 2004) | Nachschüssige Zahlung (Rentenbeginn ab 1. April 2004) |
|---|---|---|
| Januar | Mi, 31. Dezember 2025 | Fr, 30. Januar 2026 |
| Februar | Fr, 30. Januar 2026 | Fr, 27. Februar 2026 |
| März | Fr, 27. Februar 2026 | Di, 31. März 2026 |
| April | Di, 31. März 2026 | Do, 30. April 2026 |
| Mai | Do, 30. April 2026 | Fr, 29. Mai 2026 |
| Juni | Fr, 29. Mai 2026 | Di, 30. Juni 2026 |
| Juli | Di, 30. Juni 2026 | Fr, 31. Juli 2026 |
| August | Fr, 31. Juli 2026 | Mo, 31. August 2026 |
| September | Mo, 31. August 2026 | Mi, 30. September 2026 |
| Oktober | Mi, 30. September 2026 | Fr, 30. Oktober 2026 |
| November | Fr, 30. Oktober 2026 | Mo, 30. November 2026 |
| Dezember | Mo, 30. November 2026 | Do, 31. Dezember 2026 |
Die Meldung der Deutschen Rentenversicherung nennt nur Termine für 2026; eine Liste für 2027 enthält sie nicht (geprüft am 4. November 2026). Die vorschüssige Zahlung für Januar 2027 steht deshalb nicht in der Tabelle. Für die erhöhte Rente für Juli 2026 sieht die Tabelle den 30. Juni 2026 (vorschüssig) oder den 31. Juli 2026 (nachschüssig) vor; der Termin kann sich laut DRV durch Feiertage verschieben und ist von der jeweiligen Bank abhängig.
Nächster Zahltag
Ausnahme laut Deutscher Rentenversicherung (Meldung vom 22. Januar 2026): „Folgt eine Rente nahtlos an eine frühere Rente, bleibt der Zahlrhythmus erhalten.“
Rentenbeginn wählen: Der Kalendertag in Europe/Berlin wird im Browser bestimmt und mit der DRV-Tabelle für 2026 verglichen.
Der Kalendertag wird im Browser in der Zeitzone Europe/Berlin bestimmt. Der Rechner nutzt nur die Termine der DRV-Tabelle und rechnet keine Bankarbeitstage selbst.
Häufige Fragen
Um wie viel Prozent steigen die Renten zum 1. Juli 2026?
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt in ihren Fragen und Antworten zur Rentenanpassung 2026: „Die Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.“ Die Höhe steht in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026.
Wie hoch ist der Rentenwert vor und nach der Anpassung 2026?
Laut Deutscher Rentenversicherung erhöht sich der Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 legt fest: „Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.“
Gibt es eine Prognose für die Rentenerhöhung 2027?
Ja, aber keine Entscheidung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nennt in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 (Mai 2026) für 2027 eine Rentenanpassung von 4,4 Prozent, unter der Annahme eines Anstiegs der Bruttolöhne und -gehälter pro Kopf von 3,2 Prozent. Das ist eine Prognose. Zur Einordnung: Dieselbe Zeile nennt für 2026 gerundet 4,2 Prozent, die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 dagegen 4,24 Prozent; für 2026 gilt der Wert der Verordnung. Die Höhe für 2027 wird später von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Einen eigenen Wert nennt diese Seite nicht.
Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest?
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt: „Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.“ Für 2026 ist das die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026.
Gibt es bei der Rentenanpassung noch einen Unterschied zwischen Ost und West?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nicht: „Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West wurde mit der Rentenanpassung 2023 zu 100 Prozent erreicht. Daher ist die Rentenanpassung ab diesem Jahr in Ost und West gleich.“
Wann wird die Rente überwiesen?
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt in ihrer Meldung vom 22. Januar 2026: „Ob vorschüssig oder nachschüssig - die Überweisung erfolgt immer am letzten Bankarbeitstag des Monats bis 23.59 Uhr. Dieser Termin kann sich allerdings durch Feiertage verschieben und ist auch von der jeweiligen Bank abhängig.“ Für Renten mit Beginn bis 31. März 2004 gilt eine Zahlung im Voraus, für spätere Renten eine Zahlung am Monatsende. Ausnahme laut derselben Meldung der Deutschen Rentenversicherung: „Folgt eine Rente nahtlos an eine frühere Rente, bleibt der Zahlrhythmus erhalten.“ Die Termine 2026 stehen in der Tabelle auf dieser Seite.
Quellen
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (RWBestV 2026), gesetze-im-internet.de; gelesen am 4. November 2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Rentenanpassung 2026; gelesen am 4. November 2026.
- BMAS: Renten steigen erneut um über 4 Prozent (Pressemitteilung vom 5. März 2026); gelesen am 4. November 2026.
- Bundesregierung: Renten steigen zum 1. Juli 2026; gelesen am 4. November 2026.
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Frühjahrsfinanzschätzung 2026 für die allgemeine Rentenversicherung (Mai 2026); gelesen am 4. November 2026.
- BMAS: Meldungen zum Thema Rente; gelesen am 4. November 2026.
- Deutsche Rentenversicherung: Wann die Rente ausgezahlt wird: Alle Auszahlungstermine für 2026 (Meldung vom 22. Januar 2026); gelesen am 4. November 2026.
- SGB VI § 118 Fälligkeit und Auszahlung, gesetze-im-internet.de; gelesen am 4. November 2026.
- SGB VI § 272a Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004, gesetze-im-internet.de; gelesen am 4. November 2026.